Gut zu Wissen:
- Mit der Buchung reservieren Sie die ganze Anlage für min. 1 h – bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen.
- Die Schiesszeit beträgt ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle, Hülsen aufnehmen etc. vorgesehen. Alle anderen Aktivitäten gehen zu Lasten der Schiesszeit (einräumen/einrichten von Parcours, Zielen etc.). Bitte buchen Sie genügend Stunden.
- Wir bitten Sie, sich ca. 15 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu registrieren und die Buchung zu bezahlen (Achtung: 1 Person zahlt; wenn Sie sich die Kosten teilen, rechnen Sie bitte selbst direkt untereinander ab, damit Sie pünktlich starten können).
- Wir bitten Sie, sich vor Schiessbeginn im Waffengeschäft mit Munition einzudecken / die bestellte Munition abzuholen. Buchen Sie den Schiesskeller zur alleinigen Nutzung, werden im Schiesskeller keine Munition oder Mietwaffen herausgegeben.
- Sind Sie verhindert? Bei Buchungen des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage umbuchen oder abmelden gratis. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete in Rechnung gestellt.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass) – von mindestens der buchenden Person.
- Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB) für jede Person, welche eine Nutzungsvereinbarung abschliesst.
- Eigene Scheibenbilder und Kleber (können bei uns gegen Aufpreis bezogen werden).
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen. Für die alleinige Nutzung der Anlage müssen weitere Nachweise erbracht werden, wie im Folgenden beschrieben:
Zulassung von Ausbildnern / Trainingsleitern
Für das Durchführen von Kursen, Trainings mit Dritten oder die Ausbildung von ungeübten Schützen / Anfängern in unserer Anlage benötigen wir:
- persönlicher Ausweis, ID oder Pass, und
- Strafregisterauszug, WES, Waffentragschein oder EU-Feuerwaffenpass, und
- Ausbildungsnachweise von namhaften Ausbildnern, Nachweis Schützenmeisterkurs 25/50m, RO IPSC/IDPA o.ä., oder
- ein Ausbildner- oder Dienstausweis von Polizei, Militär oder Zoll.
- Nutzungsvereinbarung / Probeschiessen abgeschlossen (siehe weiter unten).
Zulassung von Schützen zur alleinigen Benutzung der Anlage
Schützen ohne Ausbildungsnachweis können die Anlage maximal zu viert für das persönliche Training nutzen. Beim 1. Mal werden die Schützen bezüglich Anlage, Haus- und Sicherheitsregeln instruiert, absolvieren ein Probeschiessen und unterzeichnen eine Nutzungsvereinbarung (jeder Teilnehmer).
Personen mit unterzeichneter Nutzungsvereinbarung dürfen die Anlage anschliessend für sich im Rahmen der festgehaltenen Vereinbarung wiederkehrend ausserhalb der regulären Öffnungszeiten nutzen.
Ungeübte Schützen oder Anfänger sind für dieses Setting nicht zugelassen. Es dürfen nur Schützen mitgebracht werden, welche ebenfalls vorgängig eine Nutzungsvereinbarung bei uns abgeschlossen haben.
Angaben zum 1. Termin zwecks Abschluss der Nutzungsvereinbarung:
- Probeschiessen: Für statisches Schiessen: 2 Schuss Probe, dann 12 Schuss auf 25 m Distanz – die Scheibe muss sicher getroffen werden.
- Für dynamischem Schiessen kommt eine Überprüfung der Handhabung und Anwendung der Sicherheitsregeln für Schiessen aus dem Holster, Bewegung im Raum etc. hinzu.
- Während des Die Sichere Handhabung der Waffe(n), das Einhalten der Sicherheitsrichtlinien wird durch Beisein eines Schützenmeisters/Instruktors von Waffen Ingold während der 1 Schiessstunde beurteilt.
- Sofern i.O., wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die max. Teilnehmerzahl der zugelassenen Schützen wird je nach Ausbildungsstand des Kunden definiert und in der Nutzungsvereinbarung festgehalten.
- Instruktion, Probeschiessen, inkl. Anlagennutzung für 1 Stunde sowie Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit 1-7 Personen kosten einmalig Fr. 310.–.