Gut zu Wissen:
- Mit der Buchung reservieren Sie die ganze Anlage für 1 h – bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen weiter unten.
- Die Schiesszeit beträgt ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle, Hülsen aufnehmen etc. vorgesehen. Alle anderen Aktivitäten gehen zu Lasten der Schiesszeit (einräumen/einrichten von Parcours, Zielen etc.). Bitte buchen Sie genügend Stunden.
- Wir bitten wir Sie, sich ca. 15 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu registrieren und die Buchung zu bezahlen (Achtung: 1 Person zahlt; wenn Sie sich die Kosten teilen, rechnen Sie bitte selbst direkt untereinander ab, damit Sie pünktlich starten können).
- Wir bitten Sie, sich vor Schiessbeginn im Waffengeschäft mit Munition einzudecken / die bestellte Munition abzuholen. Buchen Sie den Schiesskeller zur alleinigen Nutzung, werden im Schiesskeller keine Munition oder Mietwaffen herausgegeben.
- Sind Sie verhindert? Bei Buchungen des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage umbuchen oder abmelden gratis. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete in Rechnung gestellt.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass) – von mindestens der buchenden Person.
- Für den Munitionserwerb: Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB) von der Person, welche die Munition erwirbt.
- Wenn Sie keinen Strafregisterauszug / WES mitführen, können Sie im Schiesskeller während der Schiesszeit Munition erwerben, müssen diese jedoch vollständig verschiessen.
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen.
*Zulassung von Schützen / Trainingsleitern zur alleinigen Benutzung der Anlage
Für das Schiessen ohne Aufsicht/Schützenmeister sowie das Durchführen von Kursen in unserer Anlage benötigen wir:
- persönlicher Ausweis, ID oder Pass
- Strafregisterauszug, WES, Waffentragschein oder EU-Feuerwaffenpass
- Ausbildungsnachweise von namhaften Ausbildnern, Nachweis Schützenmeisterkurs 25/50m, IPSC/IDPA o.ä., oder
- ein Dienstausweis von Polizei, Militär oder Zoll.
- In der Regel wird vor oder während dem Schiesstermin eine Instruktion und ggf. ein Probeschiessen sowie die Nutzungsvereinbarung unterzeichnet (kostenpflichtig, Fr. 80.00 einmalig).
Ebenfalls können Hobbyschützen zugelassen werden, die über die nötige Erfahrung verfügen. Diese können die Anlage maximal zu zweit mieten.
Dazu wird der Vertragsnehmer in die Anlage und Regeln instruiert und muss einmalig ein Probeschiessen absolvieren, sowie eine Nutzungsvereinbarung abschliessen.
Angaben zum Probeschiessen:
- Für statisches Schiessen: 2 Schuss Probe, dann 25 Schuss auf 25 m Distanz – die Scheibe muss sicher getroffen werden,
- Für dynamischem Schiessen kommt eine Überprüfung der Handhabung und Anwendung der Sicherheitsregeln für Schiessen aus dem Holster hinzu.
- Je nach Ausbildungsstand des Schützenmeisters wird die max. Teilnehmerzahl in der Nutzungsvereinbarung definiert.