Gut zu Wissen:
- Mit einer Buchung reservierst du eine Bahn, resp. 1 Schiessplatz für 1 Person, 1 h.
- Wenn du alle 7 Plätze buchst, hast du den ganzen Schiesskeller inkl. Schützenmeister für dich, für max. 12 Personen.
- Die Schiesszeit beträgt bei Buchung von 1 Std. ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle etc. vorgesehen.
- Benötigst du Munition oder Mietwaffen? Buche diese im Webshop gleich mit dazu, oder du kannst sie auch vor Ort aussuchen.
- Munition kann vor dem Schiessen im Waffengeschäft oder während dem Schiessen im Schiesskeller bezogen werden.
- Wir bitten dich, dich ca. 15 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu registrieren und die Buchung zu bezahlen.
- Bist du Anfänger oder ungeübter Schütze? Melde dies dem Schützenmeister, er instruiert dich gerne. Diese Instruktionen sind während des regulären Schiessbetriebs kostenlos, können jedoch zu etwas Wartezeiten unter den ungeübten Schützen führen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Achtung: Es darf nicht mit Waffen ohne funktionierende und fachgerecht montierte und eingeschossene Optik (offene Visierung, Zielfernrohr, Rotpunkt etc.) geschossen werden.
- Bist du verhindert? Sie können die Buchung selbständig bis 24 Stunden vor stattfinden bequem im Loginbereich oder telefonisch stornieren. Bitte nicht via Email, da wir diese ggf. nicht rechtzeitig sehen. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete verrechnet.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass)
- Für den Munitionserwerb im Waffengeschäft: Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB). Wenn Sie die Munition im Schiesskeller beziehen und sogleich unter unserer Aufsicht verschiessen, benötigen Sie diese Dokumente nicht.
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen.