Gut zu Wissen:
- Mit der Buchung reservierst du die ganze Anlage für 1 Std.
- Die Schiesszeit beträgt bei Buchung von 1 Std. ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle etc. vorgesehen.
- Benötigest du Munition oder Mietwaffen? Buche diese im Webshop gleich mit dazu oder beziehe diese direkt vor Ort.
- Munition kann vor dem Schiessen im Waffengeschäft bezogen werden oder während dem Schiessen im Schiesskeller.
- Wir bitten dich und deine Gruppe, sich ca. 15 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu registrieren und die Buchung zu bezahlen (Achtung: 1 Person zahlt; wenn ihr die Kosten teilt, rechnet bitte selbst direkt untereinander ab, damit ihr pünktlich starten könnt).
- Sind Anfänger oder ungeübte Schützen dabei? Bei mehr als 3-4 ungeübten Schützen (d.h. vertrauter, sicherer Umgang insb. mit Pistolen/Revolvern), meldet dies vorgängig und bucht einen zweiten Schützenmeister dazu (Fr. 80.– / Std), damit wir die Sicherheit während des Schiessbetriebs gewähren können und es nicht zu längeren Wartezeiten kommt.
- Seid ihr verhindert? Stornierung bei Buchung des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete verrechnet.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass)
- Für den Munitionserwerb im Waffengeschäft: Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB). Wenn Sie die Munition im Schiesskeller beziehen und sogleich unter unserer Aufsicht verschiessen, benötigen Sie diese Dokumente nicht.
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen,
- wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, gegen den keine gesetzlichen Hinderungsgründe gem. Art. 8 Abs. 2 WG vorliegen.
- Minderjährige ab dem 16. Altersjahr, dürfen entweder in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten schiessen ODER ohne Begleitung, jedoch mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Link: zum Dokument.
- Minderjährige unter dem 16. Altersjahr dürfen nur in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten schiessen, sofern der anwesenden Schützenmeister zustimmt.
- Bürger folgender Nationen dürfen leider nur zuschauen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien – ausser sie sind CH-Doppelbürger (Art. 12 Waffenverordnung).