Gut zu Wissen:
- Mit der Buchung reservieren Sie die ganze Anlage für 1 h. Wenn Sie länger schiessen möchten, vermerken Sie dies bitte bei der Buchungsanfrage
(Fr. 60.– Rabatt pro direkt anschliessende Stunde. Preise: pro zusätzliche Std. mit Faustfeuerwaffen: +Fr. 170.00 / pro zusätzliche Std. mit allen Waffen: +Fr. 230.00 – leider kann dies der Webshop nicht korrekt darstellen) - Die Schiesszeit beträgt bei Buchung von 1 Std. ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle etc. vorgesehen.
- Benötigen Sie Munition oder Mietwaffen? Buchen sie diese im Webshop gleich mit dazu.
- Munition können Sie vor dem Schiessen im Waffengeschäft beziehen oder während dem Schiessen im Schiesskeller (gängigste Kaliber).
- Zahlung der Buchung: Bei “Zahlung vor Ort”, bitten wir Sie, Ihre Schiessplätze vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu begleichen. Haben Sie ein Abo oder Ihre Buchung zum Voraus bezahlt, können Sie sich mit Ihrer Buchungsbestätigung 5-10 Minuten vor Schiessbeginn beim Schiesskeller einfinden. Zu früh da? Warten Sie bitte in der Schützenstube (Selbstbedienung), im Waffengeschäft oder vor der Schiesskeller-Eingangstüre bis zum Schützenwechsel.
- Sie sind Anfänger oder ungeübter Schütze? Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Anfänger und ungeübte Schützen durch unseren Schützenmeister instruiert werden. Diese Instruktionen sind während des regulären Schiessbetriebs kostenlos, können jedoch zu etwas Wartezeiten unter den ungeübten Schützen führen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis
- Sind Sie verhindert? Bei Buchung des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete verrechnet
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass)
- Für den Munitionserwerb / Mietwaffen: Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB).
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen.