Gut zu Wissen:
- Mit der Buchung reservieren Sie die ganze Anlage für 1 h. Wenn Sie länger schiessen möchten, vermerken Sie dies bitte bei der Buchungsanfrage(Fr. 60.– Rabatt pro direkt anschliessende Stunde. Preise: pro zusätzliche Std. mit Faustfeuerwaffen: +Fr. 170.00 / pro zusätzliche Std. mit allen Waffen: +Fr. 230.00 – leider kann dies der Webshop nicht korrekt darstellen)
- Die Schiesszeit beträgt bei Buchung von 1 Std. ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle etc. vorgesehen.
- Benötigen Sie Munition oder Mietwaffen? Buchen sie diese im Webshop gleich mit dazu.
- Munition können Sie vor dem Schiessen im Waffengeschäft beziehen oder während dem Schiessen im Schiesskeller.
- Wir bitten wir Sie, sich ca. 15 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu registrieren und die Buchung zu bezahlen (Achtung: 1 Person zahlt; wenn Sie sich die Kosten teilen, rechnen Sie bitte selbst direkt untereinander ab, damit Sie pünktlich starten können).
- Sie sind Anfänger oder ungeübter Schütze? Melden Sie dies dem Schützenmeister, er instruiert Sie gerne. Diese Instruktionen sind während des regulären Schiessbetriebs kostenlos, können jedoch zu etwas Wartezeiten unter den ungeübten Schützen führen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Sind Sie verhindert? Bei Buchung des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete verrechnet.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass)
- Für den Munitionserwerb im Waffengeschäft: Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB). Wenn Sie die Munition im Schiesskeller beziehen und sogleich unter unserer Aufsicht verschiessen, benötigen Sie diese Dokumente nicht.
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen.