Programm:
- Eintreffen, Treffpunkt und stöbern im Waffengeschäft 20-30 Minuten vor Schiessbeginn
- Bezug von Munition und MIetwaffen im Schiesskeller
- Schiessen auf 15 und 25 m Distanz
- Mutprobe für die Hauptperson oder nach Losentscheid
- Apéro Riche in der Schützenstube
Teilnehmer:
Max. 24 Schützen + Gäste. Ab 13 Schützen erfolgt die Durchführung in 2 Gruppen.
Dauer des Events:
ca. 1.5 – 2.5 Std (zzgl. Apéro)
davon reine Schiesszeit 50 Min. pro Gruppe
Preis:
1 Gruppe: Fr. 390.– (ab Fr. 32.50 pro Schütze)
2 Gruppen: Fr. 720.– (ab Fr. 30.00 pro Schütze) – bitte 2 Stunden buchen!
zzgl. Fr. 25.– p. Pers. für Apéro Riche
Inbegriffen:
Schiesskellermiete, 1 Schützenmeister, 1 Überraschung/Mutprobe für 1 Schütze, bis zu 10 Mietwaffen (Kurz- & Langwaffen).
Exklusiv:
Munition (rechnen Sie mit einem Bedarf von Fr. 25.– bis 50.– pro Person)
Bei mehr als 3 Anfängern pro Gruppe: + 1 Schützenmeister Fr. 80.00 / Std.
Gut zu Wissen:
- Bitte melden Sie sich ca. 20 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft
- Schiesskeller: Bitte nicht einfach eintreten, Sie werden vom Schützenmeister herein gebeten.
- Sie sind Anfänger oder ungeübter Schütze? Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Anfänger und ungeübte Schützen durch unseren Schützenmeister instruiert werden. Diese Instruktionen sind während des regulären Schiessbetriebs kostenlos, können jedoch zu etwas Wartezeiten unter den ungeübten Schützen führen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Sind Sie verhindert? Bei Buchungen des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage umbuchen oder abmelden gratis. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete in Rechnung gestellt.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass) – mindestens von der buchenden Person.
- Für den Munitionserwerb im Waffengeschäft: Strafregisterauszug von einem der Teilnehmer, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB)
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen.