Gut zu wissen:
Gutscheine sind übertragbar.
Sie berechtigen zur Benutzung von 1 Bahn während 1 Stunden während den regulären Öffnungszeiten für Einzelschützen (keine Gültigkeit während den Sonderöffnungszeiten). Gebuchte Bahnen müssen benutzt werden oder es ist im Verhinderungsfall mind. 48 Stunden vorher abzumelden, damit sie anderweitig vergeben werden können. Für gebuchte und nicht genutzte oder nicht rechtzeitig abgemeldete Schiessplätze wird der reguläre Preis für den Schiessplatz verrechnet.
Möchte ein Schütze, der ein Faustfeuerwaffen-Abo gelöst hat, trotzdem mit Gewehrmunition schiessen, wird ein Aufpreis von Fr. 10.– pro Stunde verrechnet (üblicher Aufschlag).
Es erfolgt keine Kumulation oder Anrechnung von Abonnementen oder Schiessgutscheinen bei Pauschalbuchung des ganzen Schiesskellers.
