Gut zu wissen:
Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
Die Abonnemente berechtigen zur Benutzung von 1 Bahn während maximal 2 Stunden pro Woche während den regulären Öffnungszeiten für Einzelschützen (keine Gültigkeit während den Sonderöffnungszeiten). Gebuchte Bahnen müssen benutzt werden oder es ist im Verhinderungsfall mind. 48 Stunden vorher abzumelden, damit sie anderweitig verkauft werden können. Für gebuchte und nicht genutzte oder nicht rechtzeitig abgemeldete Schiessplätze wird der reguläre Preis für den Schiessplatz verrechnet.
Möchte ein Schütze, der ein Faustfeuerwaffen-Abo gelöst hat, trotzdem mit Gewehrmunition schiessen, wird ein Aufpreis von Fr. 10.– pro Stunde verrechnet (üblicher Aufschlag).
Es erfolgt keine Kumulation oder Anrechnung von Abonnementen oder Schiessgutscheinen bei Pauschalbuchung des ganzen Schiesskellers.
Während den Betriebsferien und wenn der Betrieb wegen Sanierungs- und Wartungsarbeiten geschlossen ist, besteht kein Anspruch auf Kompensation. Waffen Ingold bemüht sich, pro Jahr min. 44 Wochen geöffnet zu haben (schwere Betriebsstörungen und höhere Gewalt vorbehalten).