Programm:
- Eintreffen, Treffpunkt und Stöbern im Waffengeschäft (Bitte 20-30 Minuten vor Schiessbeginn eintreffen)
- Bezug von Munition und Mietwaffen
- Schiessen auf verschiedene Distanzen von 5 bis 25 m und auf Zeit (Drehscheibenanlage, nur Kurzwaffen/Kurzwaffenmunition)
- Plausch-Wettschiessen mit Rangverkündigung
- Auf Wunsch: Apéro Riche in der Schützenstube
Teilnehmer:
Geeignet für 5 bis 10 fortgeschrittene Schützen + Zuschauer.
Dauer des Events:
ca. 1.5 – 2 Std, davon reine Schiesszeit ca. 55 Minuten, zzgl. Apéro.
Preis:
ab Fr. 425.– (ab Fr. 42.5 pro Teilnehmer) mit Revolver / Pistolen
Zum Schiessen mit Gewehr: Aufpreis Fr. 60.00
Inbegriffen:
Schiesskellermiete, 1 Schützenmeister, Drehscheinbenanlage mit verschiedenen Programmen, bis zu 7 Mietwaffen (nur Kurzwaffen).
Exklusiv:
Munition (rechnen Sie mit einem Bedarf von Fr. 30.– bis 60.– pro Person).
Gut zu Wissen:
- Bitte melden Sie sich 20-30 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft
- Schiesskeller: Bitte nicht einfach eintreten, Sie werden vom Schützenmeister herein gebeten.
- Sie sind Anfänger oder ungeübter Schütze? Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Anfänger und ungeübte Schützen durch unseren Schützenmeister instruiert werden. Diese Instruktionen sind während des regulären Schiessbetriebs kostenlos, können jedoch zu etwas Wartezeiten unter den ungeübten Schützen führen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Sind Sie verhindert? Bei Buchungen des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage umbuchen oder abmelden gratis. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete in Rechnung gestellt.
Mitbringen:
- Ihre Buchungsbestätigung.
- Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass) – mindestens von der buchenden Person.
- Für den Munitionserwerb im Waffengeschäft: Strafregisterauszug von einem der Teilnehmer, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB)
Voraussetzungen:
In unserem Schiesskeller darf schiessen, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, nicht bevormundet ist oder unter Beistandschaft steht und gegen den keine gesetzlichen oder anderen Hinderungsgründe vorliegen. Minderjährige dürfen in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ab dem 16. Altersjahr schiessen.