I

Munitionsbezugskarte (MBK)

 

Neuregelung des Munitionskaufs nach "Schengen"

bzw. nach neuem Waffengesetzgebung ab ca. Dezember 2008

 

Ab Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes bzw. der neuen Waffenverordnung nach der Richtlinie von Schengen (ca. Dezember 2008) wird der Munitionshandel gemäss Art. 15/16 WG und Art. 24 WV wie folgt geregelt:

 

Art. 24 WV  (Art. 15 und 16 WG)

 

1 Wird Munition oder werden Munitionsbestandteile für eine Waffe übertragen, so muss die übertragende Person darauf achten, dass der Übertragung kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 WG entgegensteht.

 

2 Die übertragende Person darf davon ausgehen, dass kein Hinderungsgrund gegeben ist, wenn:
a.     kein gegenteiliger Hinweis vorliegt; und
b.    die erwerbende Person für die Waffe eine Ausnahmebewilligung oder einen Waffenerwerbsschein, die oder der ihr höchstens 2 Jahre    vor dem Erwerb ausgestellt wurde, oder einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass vorlegt.

 

3 Muss die übertragende Person aufgrund der Umstände daran zweifeln, dass die Voraussetzungen für die Übertragung erfüllt sind, so muss sie von der erwerbenden Person einen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Übertragung ausgestellt wurde, oder mit dem schriftlichen Einverständnis der erwerbenden Person die erforderlichen Informationen von den zuständigen Behörden oder Personen verlangen.

 

Somit müsste theoretisch jeder Schütze bei jedem Munitionsbezug eines der vorgenannten Dokumente (Europäischer Feuerwaffenpass [nicht älter als 5 Jahre], Waffenerwerbsschein [nicht älter als 2 Jahre], Ausnahmebewilligung [nicht älter als 2 Jahre] oder einen Auszug aus dem Zentralstrafregister [nicht älter als 3 Monate]) vorzeigen bzw. auf sich tragen. Zusätzlich akzeptieren wir als Beilage die Kopie eines Dienstausweises der Polizei oder die Kopie der amtlichen Waffentragbewilligung.

 

Wir vereinfachen dieses gesetzliche Vorgehen wie folgt:

1.     Der Schütze kann mittels Antragsformular, einer Kopie der genannten Dokumente und einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) die Munitionsbezugskarte (MBK) bei uns bestellen. Diese ist kostenlos, in der Grösse einer Kreditkarte und kann bequem in der Brieftasche mitgeführt werden. Die Gültigkeit hängt davon ab, welches Dokument abgegeben wurde. Wir empfehlen einen WES (2 Jahre) oder den neuen Europäischen Feuerwaffenpass (5 Jahre).

2.     Wir entschädigen Sie bis auf weiteres für die entstandenen Kosten für die Erbringung der Dokumente mit der Abgabe eines Schiessgutscheines für eine Stunde schiessen mit allen Waffen in unserem Schiesskeller

3.     Die MBK kann ab sofort beantragt werden und muss vom Schützen vor deren Ablauf mittels aktualisierter Dokumente erneut beantragt werden. Ab Inkrafttreten der neuen WG/WV ist der Munitionsbezug nur noch mit bestehender MBK, oder aktuellen Dokumenten möglich.

 

Wir sind uns bewusst, dass jedem von Euch damit ein zusätzlicher Aufwand zugemutet wird, doch hat niemand von uns auf eine solche Gesetzesänderung gewartet. Wir versuchen mit dem neuen System eine Vereinfachung und mit der Kostenbeteiligung eine Entlastung zu Euren Gunsten herbei zu führen. Wir betreiben damit ebenfalls einen grossen Aufwand und sind bestrebt, alles zu Eurer Zufriedenheit zu regeln. Wir werden versuchen, bei umliegenden Waffenhändlern und Schiesskellern ebenfalls eine Akzeptanz der MBK zu erreichen, so dass Ihr damit in mehreren Geschäften vereinfacht einkaufen könnt. Eine Liste dazu liegt bei uns im Schiesskeller, im Waffengeschäft und in der Schützenstube auf.

 

Hier können Sie das Antragsformular für die MBK als PDF-Datei runterladen: Antragsformular MBK

 

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und stehen Euch bei Fragen gerne zur Verfügung. 

 

Auszüge aus dem Zentralstrafregister können bei jeder Poststelle oder online unter:
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html
bezogen werden

 Der Europäische Feuerwaffenpass kann demnächst beim Kantonalen Waffenbüro (www.police.be.ch) beantragt werden, wie übrigens auch der WES. Es
gelten aber auch bestehende WES, die Ihr bereits zu Hause habt.

 Fragen zum System "MBK" beantworten wir gerne unter info@waffen-ingold.ch

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