I
Munitionsbezugskarte (MBK)
Neuregelung
des Munitionskaufs nach "Schengen"
bzw.
nach neuem Waffengesetzgebung ab ca. Dezember 2008
Ab
Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes bzw. der neuen Waffenverordnung nach der
Richtlinie von Schengen (ca. Dezember 2008) wird der Munitionshandel gemäss
Art. 15/16 WG und Art. 24 WV wie folgt geregelt:
Art.
24 WV (Art.
15 und 16 WG)
1
Wird Munition oder werden Munitionsbestandteile für eine Waffe übertragen,
so muss die übertragende Person darauf achten, dass der Übertragung kein
Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 WG entgegensteht.
2
Die übertragende Person darf davon ausgehen, dass kein Hinderungsgrund
gegeben ist, wenn:
a.
kein gegenteiliger Hinweis vorliegt; und
b. die erwerbende
Person für die Waffe eine Ausnahmebewilligung oder einen Waffenerwerbsschein,
die oder der ihr höchstens 2 Jahre vor dem Erwerb ausgestellt
wurde, oder einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass vorlegt.
3
Muss die übertragende Person
aufgrund der Umstände daran zweifeln, dass die Voraussetzungen für die Übertragung
erfüllt sind, so muss sie von der erwerbenden Person einen Auszug aus dem
schweizerischen Strafregister, der höchstens 3 Monate vor der Übertragung
ausgestellt wurde, oder mit dem schriftlichen Einverständnis der erwerbenden
Person die erforderlichen Informationen von den zuständigen Behörden oder
Personen verlangen.
Somit müsste theoretisch jeder
Schütze bei jedem Munitionsbezug eines der vorgenannten Dokumente (Europäischer
Feuerwaffenpass [nicht älter als 5 Jahre], Waffenerwerbsschein [nicht älter
als 2 Jahre], Ausnahmebewilligung [nicht älter als 2 Jahre] oder einen Auszug
aus dem Zentralstrafregister [nicht älter als 3 Monate]) vorzeigen bzw. auf
sich tragen. Zusätzlich akzeptieren wir als Beilage die Kopie eines
Dienstausweises der Polizei oder die Kopie der amtlichen Waffentragbewilligung.
Wir vereinfachen
dieses gesetzliche Vorgehen wie folgt:
1.
Der Schütze kann mittels Antragsformular, einer Kopie der genannten
Dokumente und einer Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID) die Munitionsbezugskarte
(MBK) bei uns bestellen. Diese ist kostenlos,
in der Grösse einer Kreditkarte und kann bequem in der Brieftasche mitgeführt
werden. Die Gültigkeit hängt davon ab, welches Dokument abgegeben wurde. Wir
empfehlen einen WES (2 Jahre) oder
den neuen Europäischen Feuerwaffenpass
(5 Jahre).
2.
Wir entschädigen Sie bis auf weiteres für die entstandenen Kosten für
die Erbringung der Dokumente mit der Abgabe eines Schiessgutscheines für eine
Stunde schiessen mit allen Waffen in unserem Schiesskeller
3.
Die MBK kann ab sofort beantragt werden und muss vom Schützen vor deren
Ablauf mittels aktualisierter Dokumente erneut beantragt werden. Ab
Inkrafttreten der neuen WG/WV ist der Munitionsbezug nur noch mit bestehender
MBK, oder aktuellen Dokumenten möglich.
Wir sind uns bewusst, dass jedem von Euch damit ein zusätzlicher Aufwand zugemutet wird, doch hat niemand von uns auf eine solche Gesetzesänderung gewartet. Wir versuchen mit dem neuen System eine Vereinfachung und mit der Kostenbeteiligung eine Entlastung zu Euren Gunsten herbei zu führen. Wir betreiben damit ebenfalls einen grossen Aufwand und sind bestrebt, alles zu Eurer Zufriedenheit zu regeln. Wir werden versuchen, bei umliegenden Waffenhändlern und Schiesskellern ebenfalls eine Akzeptanz der MBK zu erreichen, so dass Ihr damit in mehreren Geschäften vereinfacht einkaufen könnt. Eine Liste dazu liegt bei uns im Schiesskeller, im Waffengeschäft und in der Schützenstube auf.
Hier
können Sie das Antragsformular für die MBK als PDF-Datei runterladen: Antragsformular
MBK
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und stehen Euch bei Fragen gerne zur Verfügung.
Auszüge
aus dem Zentralstrafregister können bei jeder Poststelle oder online unter:
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html
bezogen werden
Der
Europäische Feuerwaffenpass kann demnächst beim Kantonalen Waffenbüro (www.police.be.ch)
beantragt werden, wie übrigens auch der WES. Es
gelten aber auch bestehende WES, die Ihr bereits zu Hause habt.
Fragen zum System "MBK" beantworten wir gerne unter info@waffen-ingold.ch